Die zweite Förderphase des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung läuft von 2018-2022. In dieser zweiten Förderphase stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bis zu 250 Millionen Euro für Projekte kultureller Bildung mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Die wesentlichen Ziele und Förderschwerpunkte des Programms bleiben erhalten: Es geht weiterhin um die Förderung von Bündnissen mit mindestens drei Institutionellen Partnern, die außerschulische Projekte für Kinder und Jugendliche initiieren, die in finanziellen, sozialen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen.
Auch Wege ins Theater wird in der zweiten Förderphase umgesetzt. Die inhaltlichen Schwerpunkte der ersten Förderphase werden fortgesetzt, die Projektformate wurden jedoch inhaltlich, organisatorisch und administrativ weiterentwickelt. Alle Projektformate sind auf die Verbindung von Theater sehen und Theater mitgestalten ausgerichtet.
Im kürzesten Projektformat Theater-Entdecker*innen erhalten Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, erste Theatererfahrungen zu sammeln, indem sie Theater sehen, kennenlernen und ausprobieren.
Im Projektformat Theater-Spieler*innen erobern Kinder und Jugendliche die Bühne. Sie arbeiten an einem Projekt, das am Ende öffentlich präsentiert wird und erhalten so die Chance, einen Theaterprozess zu erleben und mitzugestalten.
Im größten Projektformat Theater-Macher*innen mischen sich die Teilnehmer*innen ins Theater ein - auch hinter den Kulissen. Sie können als Jugend-Jury über die Vergabe einen Preises entscheiden oder als Kinder-Kuratoren darüber, welches Gastspiel eingeladen wird, sie bieten Publikumsgespräche für Kinder und Jugendliche an oder gestalten die Matinée zu einer Theaterproduktion für junges Publikum.
Zusätzlich zu den Projektformaten Theater-Spieler*innen und Theater-Macher*innen kann eine TheaterReise beantragt werden, in der die Teilnehmenden, die Honorarkräfte und ggf. Ehrenamtliche Helfer*innen und Betreuer*innen gemeinsam wegfahren um z.B. zu recherchieren, zu proben und zuexperimentieren. Das Projektformat TheaterReise ermöglicht den Teilnehmenden , außerhalb des Alltags intensiv zusammen zu arbeiten, sich besser kennen zu lernen und das Projekt gemeinsam weiter zu entwickeln.
Im Rahmen von Wege ins Theater 2018-2022 können drei verschiedene Projektformate umgesetzt werden. Im Projektformat Theater-Entdecker*innen lernen Teilnehmer*innen Theater in einem relativ kurzen Projekt von 3-5 Tagen kennen und sehen mindestens eine professionelle Theaterproduktion. Im Projektformat Theater-Spieler*innen beschäftigen sich die Teilnehmenden in bis zu 6 Monaten intensiver mit Theater, sehen mindestens zwei professionelle Aufführungen und erarbeiten eine Präsentation. Im Projektformat Theater-Macher*innen gestalten Kinder und Jugendliche Theater mit und setzen sich in einer Laufzeit von bis zu einem Jahr intensiv mit Theater auseinander, besuchen mindestens drei professionelle Aufführungen oder Kulturveranstaltungen und gestalten selbst eine öffentliche Veranstaltung für Menschen aus ihrem Umfeld.
Zusätzlich zu den Projektformaten Theater-Spieler*innen und Theater-Macher*innen kann eine Theater-Reise beantragt werden, in denen die Teilnehmenden gemeinsam an einen anderen Ort fahren, um zu proben und/oder zu recherchieren und ggf. auch Theater- und Kulturveranstaltungen an anderen Orten zu besuchen.
Für Wege ins Theater gelten neben den Vorgaben des Gesamtprogramms "Kultur macht stark" auch noch folgende weitere Bedingungen:
Wenn Sie ein Projekt planen...
... lesen Sie sich die Kriterien für die Projektformate durch, und überlegen Sie, welches Projektformat am besten zu den Kindern und Jugendlichen, die sie ansprechen möchten, passt.
... schreiben Sie Ihre Idee so auf, dass die Jury sie nachvollziehen kann. Schauen Sie sich als Hilfe die Kriterien für die Juryarbeit an.
... kontaktieren Sie uns gerne schon bei Fragen in der Planungsphase, damit wir klären können, ob das Projekt im Rahmen von Wege ins Theater grundsätzlich förderfähig ist.
... registrieren Sie sich im Antragssystem Kumasta und reichen Ihren Antrag online bei uns ein, bitte senden Sie uns den Antrag und die dazugehörigen Anlagen auch in rechtsverbindlich unterschriebener Form per Post.
Dann sind wir an der Reihe: Wir geben Ihren Antrag an unsere Fachjury weiter, die darüber entscheidet, ob der Antrag gefördert werden soll oder nicht. Die Fachjury kann Anträge zur Förderung empfehlen, Auflagen für die Überarbeitung eines Antrags aussprechen oder negativ über den Antrag entscheiden. In jedem Fall erhalten Sie eine Rückmeldung vom Projektbüro.
Außerdem wird der Antrag durch die Mitarbeiterinnen des Projektbüros fachlich und administrativ geprüft. Nach der Prüfung und ggf. Anforderung von Überarbeitungen und/oder Ergänzungen erhalten Sie einen Zuwendungsvertrag per Post und können mit dem Projekt beginnen.
Mitglieder der Fachjury:
Dr. Juliane Stückrad (seit Mitte 2019) – Ethnologin und Volkskundlerin, Forschungsschwerpunkte Theaterethnologie, religiöse Volkskunde und Transformation ländlicher Räume
Tobias Metz (seit Mitte 2020) - leitender Theaterpädagoge an der Württembergischen Landesbühne Esslingen
Anne Tysiak (seit Anfang 2022) - Theaterpädagogin und Dramaturgin des Jungen Staatstheater Wiesbaden
Ehemalige Jurymitglieder:
Kathrin Simshäuser (pausierte im 2. Halbjahr 2020) – Staatstheater Braunschweig, Theaterwissenschaftlerin, Dramaturgin
Bianca Sue Henne (Vertretung Kathrin Simshäuser im 2. Halbjahr 2020) - künstlerische Betriebsdirektorin des Mecklenburgischen Staatstheaters, zuvor stellv. künstlerische Leitung des jungen Staatstheaters Parchim
Zielgruppenbezogene Qualitätskriterien
Beispiele für geeignete Ansprache:
Qualitätskriterien für die Bündnisarbeit
Qualitätskriterien für die theaterpädagogische Arbeit / Kulturvermittlung
Qualitätskriterien für die Projektformate
Theater-Entdecker*innen:
Das Konzept für das Projekt ist geeignet, um Kinder und Jugendliche anzusprechen, die noch keine Erfahrungen mit Theater haben.
Theater-Spieler*innen:
Im Projektformat Theater-Spieler*innen ist erkennbar, dass die Teilnehmer*innen während des Projekts Entscheidungen im Prozess (mit) treffen.
Theater-Macher*innen:
TheaterReise:
JEDERZEIT für Projekte im Format Theater-Entdecker*innen
30.04.2022 | für Projekte im Zeitraum 01.07.2022 bis 15.11.2022
Pro Bündnis gilt eine Maximalsumme von 80.000 € pro Kalenderjahr.
Änderungen vorbehalten
Förderfähige Ausgaben für die Projekte vor Ort werden zu 100 % aus Fördermitteln finanziert. Folgende Ausgabenarten sind vorgesehen:
Honorare für Theatervermittler*innen: 60€/Stunde (inklusive Vor-/Nachbereitung sowie Anfahrtskosten bis 10€/Termin)
Sachausgaben:
Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche: Die Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche erfolgt pauschal pro Einsatztag und darf 5€/Stunde nicht überschreiten.
Projektbezogene Aufführungen: Es werden nur Aufführungen finanziert, die für das Projekt stattfinden (z.B. für Teilnehmende und ihre Angehörigen). Projektbezogene Aufführungen finden i.d.R. im Sozialraum der Teilnehmenden oder im Theater statt. Es können nur Honorarausgaben für freie Darsteller und Techniker sowie Transport- und Sachausgaben für einzelne Aufführungen übernommen werden. Die Vorgaben für Honorare richten sich nach den Sätzen des Nationalen Performance Netzes (50-300€ pro Darsteller*in und Aufführung, 100-350€ Tagessatz pro Techniker*in)