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Wege ins Theater

Das „Kultur macht stark"-Förderprogramm der ASSITEJ

ASSITEJ Deutschland fördert im Rahmen von „Wege ins Theater“ theaterpädagogische Projekte für junges Publikum. Voraussetzung ist, dass die Projekte sich an Kinder und Jugendliche zwischen drei-18 Jahren richten, die bislang wenig bis keinen Zugang zu kultureller Bildung hatten. Die Projekte werden von einem Bündnis aus mind. drei Partnerorganisationen durchgeführt.

Die theaterpädagogischen Projekte im Bereich der darstellenden Künste verbinden Theater sehen, Theater spielen und über Theater sprechen und ermöglichen so, Kindern und Jugendlichen mit Bildungsbenachteiligung den Zugang zu kultureller Bildung.

Die Idee des Förderprogramms ist es, dass lokale Einrichtungen und Institutionen sich mit Kooperationspartnern in Bündnissen für Bildung zusammen schließen und gemeinsam ein Projekt durchführen. Dabei bringen die Kooperationspartner ihr Wissen und ihre Ressourcen als Eigenleistungen ein. Das kann zum Beispiel der Kontakt zur Zielgruppe sein, festangestelltes Personal, Räume für die Durchführung des Projektes oder technisches Equipment für die Projektpräsentation.

Es können nur neue Projekte gefördert werden, die außerhalb vom Schulunterricht stattfinden. Das heißt, dass keine Projekte finanziert werden dürfen, die z.B. schon seit vielen Jahren jeden Herbst stattfinden. Auch dürfen keine Projekte gefördert werden, an denen die Schüler*innen teilnehmen müssen, weil sie Teil des Schulunterrichts sind. Finanziert werden können bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben.

Antragsberechtigt sind Theater oder Kulturinstitutionen (z.B. Theater, Jugendkunstschule, Kulturverein), sozialräumliche Organisationen (z.B. Jugendzentren, Stadtteilzentren, soziokulturelle Zentren u.v.m.) sowie kommunale Einrichtungen wie bspw. Bildungsbüros oder Fachdienste für Jugendarbeit. Antragssteller müssen eine Rechtsform haben (z.B. GbR, Vereine, Eigenbetriebe, GmbH, o.ä.). Schulen oder Kindertagesstätten können keine Anträge stellen, können aber Bündnispartner sein.

 

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben. 27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de.


Aktuelles

Liebe Antragsteller,

die nächste Frist für reguläre Anträge in den Formaten Theater-Entdecker*innen (ab 8.000 €), Theater-Spieler*innen, Theater-Entscheider*innen, sowie Kombinationen mit der Theater-Reise ist der 30.03.2024. Der frühestmögliche Projektbeginn ist hier der 01.07.2024. 

Die darauffolgende Frist wird am 30.09.2024 stattfinden. Anträge, die nach dem 30.03. gestellt werden, werden dieser Frist zugeteilt. Der frühestmögliche Projektbeginn ist dann der 15.01.2025.

Achtung: Entdecker*innen-Formate mit einer Antragssumme bis zu 8.000 € können derzeit nicht fristlos beantragt werden. Wenn Sie eine fristlose Antragsstellung planen, kann dies voraussichtlich frühestens für Herbstprojekte ermöglicht werden, da die Projekte aus der Antragsfrist zum 30.03. Vorrang haben.

Wir sind gespannt auf Ihre Anträge!
Das Wege ins Theater Projektteam

Direktlink zur Antragsstellung


Beantragen & durchführen

Projektformate

Im Rahmen von Wege ins Theater sind vier verschiedene Projektformate möglich. Hier gibt es weitere Informationen dazu.

Antragsverfahren

Hier finden Sie alle Informationen rund um das Antragsverfahren und die Jurykriterien.

Downloads

Auf dieser Seite sind alle nützlichen Downloads sowie Informationen, die für die praktische Arbeit in Wege ins Theater-Projekten und deren Abrechnung benötigt werden. Leider sind nicht alle Dateien barrierefrei.

Good Practice

In Kürze stellen wir hier geförderte Projekte vor.

Infos & Termine

Aktuelle Informationen und Veranstaltungen rund um Wege ins Theater

Wege ins Theater – Digitale Antragsberatung

Wir bieten regelmäßig Online-Beratungstermine für Förderinteressierte bei Wege ins Theater an. In diesen Terminen erhalten Sie umfangreiche Infos über das Programm, die Bündnisbildung, die Formate, sowie die förderfähigen Ausgaben, die beantragt werden können. Wir erläutern auch, worauf die Jury insbesondere achtet.
Im Anschluss beantworten wir Ihnen alle Fragen zur Antragstellung.

Wir freuen uns, wenn Sie das Angebot annehmen und beraten Sie lieber im Vorfeld, als im Nachgang.


FAQs – häufig gestellte Fragen zu Wege ins Theater

Die hier aufgelisteten Fragen werden regelmäßig ergänzt und überarbeitet. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen haben, die hier nicht aufgelistet sind.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragssteller können Theater oder Kulturinstitutionen (z.B. Theater, Jugendkunstschule, Kulturverein) sowie sozialräumliche Organisationen (z.B. Jugendzentren, Stadtteilzentren, soziokulturelle Zentren u.v.m.) sein. Auch kommunale Einrichtungen wie bspw. Bildungsbüros oder Fachdienste für Jugendarbeit können Anträge stellen. Antragssteller müssen eine Rechtsform haben (z.B. GbR, Verein, Eigenbetrieb, GmbH o.ä.), Anträge von Unternehmergemeinschaften, Einzelunternehmen, Einzelpersonen und Kommunen sind nicht möglich.

Schulen und Hochschulen sowie Kitas und Horte sind aus formalen Gründen von der Antragsstellung ausgeschlossen.

Welche Bedingungen gelten, wenn der Antragsteller eine GbR ist?

Ein Antrag kann unter bestimmten Bedingungen auch von einer GbR gestellt werden. Es ist jedoch gut zu erwägen, ob eine Antragsstellung durch eine GbR sinnvoll ist, da die meisten GbRs weder Infrastruktur noch festangestelltes Personal als Eigenleistung einbringen können, aber eine Eigenleistung des Antragsstellers unbedingt erforderlich ist. Leistungen, für die Honorare oder Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, können nicht als Eigenleistungen gewertet werden.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, wenn eine GbR als Antragssteller auftritt:

  1. Die GbR reicht mit dem Antrag einen GbR Vertrag ein, in dem alle Mitglieder der GbR mit Namen und Anschrift aufgeführt sind sowie einen Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass die GbR ein Geschäftskonto besitzt (die Förderung darf nicht auf Privatkonten ausgezahlt werden).
  2. Die GbR bestimmt (z.B. in einem Zusatz zum GbR Vertrag), ein GbR Mitglied, dass die GbR als Geschäftsführer*in gegenüber der ASSITEJ in allen Belangen des Projekts alleinig vertritt. Der/die Geschäftsführer*in darf keine Honorare oder Aufwandsentschädigungen aus dem Projekt beziehen.
  3. Die GbR erklärt gegenüber der ASSITEJ, dass sie sich nicht vor der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises auflöst.
Welche Voraussetzungen müssen Bündnisse erfüllen?

Ein Bündnis besteht aus drei institutionellen Partnern, die sich gemeinsam für das Projekt engagieren. Einer dieser Partner ist der Antragssteller, er übernimmt die Projektleitung für das Bündnis und schließt nach der Bewilligung des Antrags einen Zuwendungsvertrag mit der ASSITEJ, in dem die Förderung und ihre Bedingungen vereinbart werden. Auch die Koordination der Aufträge und Zahlungen sowie der Verwendungsnachweis sind in der Verantwortung des Antragsstellers.

Die anderen Bündnispartner bringen jeweils Eigenleistungen in das Projekt ein wie z.B. Bereitstellung von Räumen oder Einsatz von festangestelltem Personal. Für diese Eigenleistungen fließt kein Geld. Ein Partner sollte einen direkten Zugang zu der im Projekt angesprochenen Zielgruppe haben, also z.B. ein Jugendzentrum, eine Schule oder ein Stadtteilzentrum. Eine Eigenleistung dieses Bündnispartners kann z.B. der Einsatz eines/einer Sozialpädagog*in sein, der/die einen guten Draht zu den Kindern/Jugendlichen hat, die angesprochen werden sollen und sie zur Teilnahme am Projekt einlädt und ermutigt.

Die wichtigste Frage bei der Bündnispartnersuche ist: Was brauchen wir für unser Projekt und wer könnte uns unterstützen? Dabei lohnt es sich, auch an Institutionen und Unternehmen zu denken, die vielleicht weniger naheliegend sind. Ein Bauernhof kann Expertise in einem Projekt zum Thema Essen einbringen, ein Entsorgungsbetrieb kann ein Projekt zum Thema Müll unterstützen oder ein Imkerverein ein Projekt zum Thema Bienen.

Wichtig ist, dass keiner der Bündnispartner durch das Projekt wirtschaftliche Gewinne oder Einnahmen erzielt.

Im Fall einer positiven Jury-Entscheidung schließt das Bündnis eine Kooperationsvereinbarung (nach Vorlage der ASSITEJ) ab, in der die Eigenleistungen festgeschrieben werden. Sie wird von allen drei Institutionen rechtsverbindlich unterschrieben.

Was bedeutet „finanzielle, soziale und bildungsbezogene Risikolagen“ in Rahmen von „Kultur macht stark“?

„Kultur macht stark.“ fördert Projekte für Kinder und Jugendliche, die in finanziellen, sozialen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen und von Bildungsbenachteiligung betroffen sind. Das sind z.B. Kinder, deren Eltern von Erwerbslosigkeit  betroffen sind, oder deren Eltern niedrige formale Bildungsabschlüsse haben oder Transferleistungen beziehen, weil Ihr Einkommen nicht ausreicht. Das Wege ins Theater– Projektteam überprüft anhand der Projektbeschreibung, ob das Projekt auf Kinder/Jugendliche fokussiert ist. Beschrieben werden können Risikolagen oft durch statistische Angaben über den Ort / Stadtteil, in dem das Projekt stattfinden soll (z.B. Transferleistungsbezug, sozialer Wohnungsbau, Erwerbslosigkeit etc.), oder durch Angaben des sozialräumlichen Bündnispartners. Zum Beispiel kann eine beteiligte Schule meist sehr konkret angeben, von welchen Risikolagen ihre Schülerschaft betroffen ist, weil z.B. Eltern Klassenfahrten oder Schulverpflegung nicht finanzieren können, Sprachbarrieren vorhanden sind oder Eltern ihre Kinder nicht so gut beim Lernen unterstützen können. In der Förderphase 2023-2027 gehören Kinder und Jugendliche mit Behinderung und/oder Fluchterfahrung ebenfalls explizit zur Zielgruppe von „Kultur macht stark“. Für eine inklusive Projektumsetzung können Schwerpunkt-Budget beantragt werden.

Die ASSITEJ möchte alle Antragssteller dazu ermutigen, Stigmatisierungen von Personengruppen zu vermeiden und stattdessen strukturelle Hemmnisse, Barrieren und Risikolagen zu benennen.

Bitte vermeiden Sie bei der Beschreibung der Bildungsbenachteiligung stigmatisierende und pauschale Beschreibungen von Menschen wie „sozial schwach“, „sozialer Brennpunkt“ und „bildungsferne Schichten“.

Migrationshintergrund ist keine Risikolage, auch wenn er teilweise mit den genannten Risikolagen korreliert. Eine Fluchterfahrung ist jedoch explizit als Risikolage eingestuft. Hier muss wiederum in der Methodik deutlich werden, inwiefern bei der Theaterarbeit eine Retraumatisierung ausgeschlossen wird (bspw. bei biografischer Theaterarbeit).

Was bedeutet „Förderung von 100% der Ausgaben“?

Die Förderung durch Wege ins Theater im Rahmen von „Kultur macht stark“ deckt bis zu 100% der Projektbezogenen Ausgaben ab. Das bedeutet, dass projektbezogene Ausgaben für z.B. Honorare für Theatervermittler, angeschaffte Materialien für die Theaterarbeit, Fahrtkosten und z.B. Öffentlichkeitsarbeit vollständig aus den beantragten Mitteln bezahlt werden können. Voraussetzung ist, das tatsächlich und nachweisbar Geld fließt. Belegt werden die Ausgaben durch eine Rechnung und/oder einen Vertrag und einen Zahlungsnachweis. Eigenbelege des Antragsstellers oder der Bündnispartner sind nicht möglich.

Von der Förderung ausgenommen sind Ausgaben, die auch ohne das Projekt angefallen wären, wie z.B. für festangestelltes Personal, für langfristig angemietete Räume, anteilige Kosten für Strom und Infrastruktur usw.

Auch Eintrittskarten, die vom Antragssteller oder einem Bündnispartner kostenlos zur Verfügung gestellt werden, können nicht finanziert werden, weil es sich hierbei nicht um Ausgaben handelt, sondern um entgangene Einnahmen. Daher sollten Eintrittskarten beim Antragssteller oder bei einem der Bündnispartner möglichst als Eigenleistung eingebracht werden. Ausgaben für Eintrittskarten bei Theatern und Kulturveranstaltern, die nicht zum Bündnis gehören, können über das Projekt finanziert werden.

Im Gegensatz zu anderen Förderungen ist es bei Wege ins Theater nicht erforderlich, Drittmittel von anderen Geldgebern einzubringen.

Was bedeutet „außerschulisch“ und „außerunterrichtlich“?

KMS_3_Infoblatt_Ausserschulischkeit Projekte im Programm Wege ins Theater können in enger Zusammenarbeit mit Schulen stattfinden. Schulunterricht ist nicht förderfähig. Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen deshalb vom Schulunterricht praktisch handhabbar abgegrenzt werden.

Für Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Schulen gilt:

  1. Veranstalter des Projekts ist ein außerschulischer Träger des lokalen Bündnisses, der die Maßnahme verantwortlich plant und durchführt. Dies ist der Fall, wenn alle im Folgenden genannten Kriterien erfüllt sind:
  • Der außerschulische Träger ist der Antragsteller und erhält und verwaltet die Mittel.
  • Er übernimmt die Organisation.
  • Der Träger ist dem eingesetzten Personal gegenüber weisungsbefugt, vereinbart mit den Honorarkräften die Aufgaben und koordiniert die Ehrenamtlichen.
  • Er übernimmt die Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler.
  • Er legt Inhalte, Ziele, Ablauf und Methoden der Maßnahme fest.
  1. Das Projekt ist als zusätzliches, außerunterrichtliches Angebot konzipiert, wenn folgende Kriterien sämtlich erfüllt sind:
  • Das Projekt ist weder Bestandteil der (vom jeweiligen Land) festgelegten Stundentafel des Regelunterrichts nochBestandteil des (vom jeweiligen Land oder der Kommune) finanzierten Ganztagsangebots.
  • Das Projekt ist nicht im Kerncurriculum bzw. Lehrplan des jeweiligen Landes vorgeschrieben.
  • Die Teilnahme an dem Projekt fließt nicht in die Notengebung ein.
  • Die Schülerinnen und Schüler (bzw. ihre Erziehungsberechtigten) können sich jederzeit frei für oder gegen die Teilnahme an dem konkreten Angebot entscheiden (zur freiwilligen Teilnahme an Angeboten im Ganztag siehe unter Ziff. 3).
  • Das Projekt ist zusätzlich, d. h. es existierte nicht in dieser Form vor der Förderung an der am Bündnis beteiligten Schule und wurde nicht zuvor durch andere Mittel finanziert.
  • Einmalige, kurze Schnupperangebote können zur Ansprache von Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an einem künftigen Projekt unter Umständen während der Unterrichtszeit erfolgen. Der hier bestehende Ermessensspielraum muss vor Projektdurchführung durch den Antragsteller mit dem Programmpartner geklärt werden.
  1. Ein Projekt im Rahmen des offenen oder gebundenen bzw. verlässlichen Ganztags kann gefördert werden, soweit die unter 1. und 2. genannten Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind. Das bedeutet im Einzelnen:
    – Das Projekt ist nur in denjenigen Zeitfenstern des Ganztagsangebots förderfähig, in denen für die jeweiligen Teilnehmenden kein lehrplanmäßiger Unterricht bzw. keine Förderstunden und Angebote im Sinne der Stundentafel (unterrichtsbezogene Ergänzungen) stattfinden.
    – Die freiwillige Teilnahme an einem Projekt bedeutet die Wahl zwischen einer Teilnahme an einem „Kultur macht stark“-Angebot, freier Zeit oder ggf. auch einer Teilnahme an einem alternativen Angebot des Ganztages (andere Projekte, AGs, Freispiel). Freiwilligkeit ermöglicht es damit den Teilnehmenden, ein Projekt auch vor seinem regulären Ende zu verlassen und sich stattdessen für die Teilnahme an einem zeitgleichen Alternativangebot zu entscheiden.
    – Das Projekt muss zusätzlich sein, d. h., es wurde in dieser Form nicht zuvor im Rahmen des Ganztagsangebotsrealisiert. Das schließt ein, dass ein bisher aus Mitteln für Ganztagsangebote finanziertes Projekt künftig nicht aus Mitteln von „Kultur macht stark“ finanziert werden kann. Bei der Einordnung eines Angebotes als förderfähig oder nicht förderfähig macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Projekt im offenen oder (teil)gebundenen Ganztag handelt. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist die Erfüllung der unter 1. und 2. genannten Kriterien.
  2. „Kultur macht stark“-Kurse, Workshops, Schnupperangebote u. Ä. können auch im Rahmen von Projekttagen und Projektwochen, die an Schulen durchgeführt werden, eingebunden werden. Die Beteiligung an Projekttagen und Projektwochen in Schulen kann gefördert werden, wenn die unter 1. und 2. genannten Kriterien erfüllt sind. Das bedeutet im Einzelnen:
    – Die freiwillige Teilnahme an „Kultur macht stark“-Projekten im Rahmen von Projekttagen und Projektwochen an Schulen bedeutet in Verbindung mit der schulischen Anwesenheitspflicht, dass Schülerinnen und Schüler, die ggf. nicht an dem „Kultur macht stark“-Projekten teilnehmen wollen, in der Zeit an einem anderen Projektangebot oder an anderem Unterricht teilnehmen müssen.
    Die Verantwortung für die vermittelten Inhalte, die Ziele, den Projektablauf und die Methoden für die „Kultur macht stark“-Projekte liegt beim außerschulischen Träger.
  3. Die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen mit den beteiligten Schulen beinhalten eine Beschreibung der geplanten Projekte und Angaben zur o.g. Aufgabenteilung.
Was bedeutet neuartig und zusätzlich?

Projekte, die durch „Kultur macht stark“ gefördert werden, müssen neuartig und zusätzlich sein. Das heißt, dass keine Projekte gefördert werden dürfen, die bisher aus anderen Fördermitteln oder Eigenmitteln finanziert wurden. Es darf z.B. kein Festival, das seit 10 Jahren in jedem Jahr stattfindet, über Wege ins Theater gefördert werden. Wenn Projekte gefördert werden sollen, die es früher in anderer Form schon einmal gab, muss klar dargestellt werden, inwiefern die neue Auflage sich von früheren Projekten unterscheidet, wenn z.B. ein Ferienworkshop geplant ist, und es in früheren Jahren schon mal Workshops in den Ferien gab, sollte dargestellt werden, ob der geplante Ferienworkshop sich z.B. an eine neue Zielgruppe richtet oder erstmals in Kooperation mit zwei Bündnispartnern geplant wird usw.

Neuartig und zusätzlich bedeutet nicht, dass alle Projekte inhaltlich besonders innovativ sein müssen.

Welche Besonderheiten gibt es in der Zusammenarbeit mit Kitas und Horten?

KMS_3_Voraussetzungen_Kita Wege ins Theater-Projekte können in enger Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horten stattfinden. Das reguläre Betreuungsangebot dieser Einrichtungen darf durch die Projekte nicht ersetzt werden.

Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen deshalb vom Regelangebot der Einrichtung klar abgegrenzt werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das über „Kultur macht stark“ geförderte Projekt ist zusätzlich, die üblichen Betreuungsgruppen laufen parallel und unverändert weiter.
  • Die Projekte werden verantwortlich von qualifizierten, externen Personen geplant und durchgeführt. Das Personal der Betreuungseinrichtung kann die Projekte begleiten, sofern es nicht über Fördermittel des Programms finanziert und für die Betreuung der laufenden Gruppen nicht benötigt wird.
  • Die Entscheidung für die Teilnahme an einem „Kultur macht stark“ Projekt wird von jedem bzw. für jedes Kind individuell getroffen.
  • Angebote, die über einen längeren Zeitraum (drei Monate oder länger) verlässlich in den Tages- bzw. Wochenplan der Einrichtung integriert sind und von allen Kindern der Betreuungseinrichtung genutzt werden können, sind nicht förderfähig.
  • Die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen mit den beteiligten Bündnispartnern beinhalten eine Beschreibung der geplanten Projekte und Angaben zur o.g. Abgrenzung vom Regelbetrieb.
Was ist der Unterschied zwischen „Kultur macht stark“ und Wege ins Theater?

„Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Ministerium arbeitet in diesem Programm mit 27 unterschiedlichen Programmpartnern aus dem Bereich der Kulturellen Bildung, die unter dem Dach „Kultur macht stark“ jeweils Konzepte mit eigenen Schwerpunkten entwickelt haben. Die ASSITEJ ist einer dieser 27 Programmpartner. Neben Wege ins Theater gibt es noch zahlreiche andere Fördermöglichkeiten, auch für Theater.

Informationen zu allen Fördermöglichkeiten im Rahmen von Kultur macht stark sind hier zu finden:

www.buendnisse-fuer-bildung.de

Was ist der Unterschied zwischen NEUSTART KULTUR und "Kultur macht stark"?

NEUSTART KULTUR war das Rettungs- und Zukunftsprogramm der Bundesregierung für den Kultur- und Medienbereich in Reaktion auf die Corona-Krise. Kultureinrichtungen, die keine oder wenig Unterstützung durch staatliche Gelder hatten, sollten dadurch wieder öffnen können.

Das Programm NEUSTART KULTUR – Junges Publikum wurde für professionelle Akteur*innen der Darstellenden Künste für junges Publikum konzipiert. Es hat die geförderten Künstler*innen und Theater dabei unterstützt, ihre künstlerische Praxis für junges Publikum aufrecht zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Bei „Kultur macht stark“ stehen die Kinder und Jugendlichen im Fokus.
Wege ins Theater fördert Theaterprojekte für Kinder und Jugendliche im Alter von 3-18 Jahren, die in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen aufwachsen.  Kinder und Jugendliche mit Behinderung und/oder Fluchterfahrung gehören explizit zur Zielgruppe.

Unter bestimmten Voraussetzungen können in den Projekten mobile Gastspiele im Sozialraum gefördert werden. Es können jedoch keine Produktionen oder Konzeptionen gefördert werden. Eine Antragstellung von Soloselbstständigen ist leider ebenfalls ausgeschlossen.


ProQua

ProQua ist ein Projekt der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW e. V.. Das Projekt leistet die fachpädagogische Begleitung des bundesweiten Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“.

ProQua gestaltet bundesweit und dezentral Fachkonferenzen zu Querschnittsthemen und übergreifenden Fragestellungen der Kulturellen Bildung. Die Veranstaltungen richten sich an Fachkräfte, Multiplikator*innen sowie ehrenamtlich Engagierte. ProQua arbeitet praxisnah, kooperativ und dezentral und entfaltet seine Aktivitäten im gesamten Bundesgebiet. Inhalte und Ausrichtungen der Fachkonferenzen orientieren sich an Qualitätsentwicklungen und Interessen der lokalen Bündnisse in „Kultur macht stark.“. Leitziel von ProQua ist es, über Qualifizierungsmaßnahmen der verantwortlichen Fachkräfte und Akteure der Kulturellen Bildung die Bildungschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch gelingende Kulturelle Bildung in informellen und freizeitorientierten Bildungskontexten zu verbessern.


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Kontakt

wegeinstheater@jungespublikum.de

069 – 34 87 33 84

Telefonische Erreichbarkeit des Projektbüros:
Montag-Donnerstag 10-14 Uhr

Wir möchten uns gerne Zeit für Ihre Fragen zur Antragsstellung nehmen. Schreiben Sie uns gerne eine Mail, damit wir einen Termin für die Beratung vereinbaren können.

ASSITEJ e.V.
Wege ins Theater
Schützenstraße 12
60311 Frankfurt am Main

Team

Jennifer Köhler (sie/ihr)
Projektleitung Wege ins Theater

Nele Beinborn (sie/ihr)
Stellvertretende Projektleitung Wege ins Theater

Julia Abdennadeur (sie/ihr)
Projektbuchhaltung Wege ins Theater